Freistellungsauftrag
Wenn man ein Freistellungsauftrag an sein Kreditinstitut (in unserem Fall einem Festgeldinstitut) stellt, bedeutet dies, dass die Einnahmen durch den Festzins nicht versteuert werden sollen. Im Fall das dieser Freistellungsauftrag nicht durchgeführt wurde oder die Zinsen über den Freibetrag hinauswachsen, muss man 25 % Einkommenssteuer und weitere Steuern, wie Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeben.
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Festgeld Rechner
Einige Festgeldangebote bieten Ihnen nur dann den hohen effektiven Jahreszins, wenn Ihre Geldanlage keinen bestimmten Höchstbetrag, die sogenannte Maximaleinlage, überschreitet. Weiterhin unterscheidet sich der Festzins je nach Laufzeit der Geldanlage. Welcher Festgeldanbieter genau auf Ihre Bedürfnisse passt, können Sie sich mit unserem Festgeld Rechner ermitteln lassen.

